Masernschutzgesetz: Das zum 01. März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz ändert für Schulen relevante Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). So wird u.a. geregelt, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG, also auch Schulen tätig sind, oder diese
Infektionssschutz und Infektionsschutzgesetz (IfSG)
In Einrichtungen, in denen Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche betreut werden, breiten sich Infektionen besonders leicht aus. Daher hat der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz (IfSG) Regelungen zur Infektionsprävention in Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Dabei handelt es sich um Gesundheitliche Anforderungen an Betreuer und
Mittagsverpflegung und Mensa
In unserer Mensa und am Frühstückkiosk können alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam gesund essen. Das Ziel des Mensateams ist es, nicht nur qualitativ hochwertiges Essen anzubieten, sondern auch ein soziales Miteinander zu fördern. Es werden keine Speisen, die Teile von
Ihr Kind soll aus vorhersehbaren Gründen vom Unterricht befreit werden:
Ihr Kind soll aus vorhersehbaren Gründen (z.B. wichtiger Arztbesuch, Beerdigung oder Familienfeier) vom Unterricht beurlaubt werden: bei 1 Stunde bis zu 2 Tagen: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung an die Klassenleitung; die Klassenleitung entscheidet. bei mehr als 2
Ihr Kind ist erkrankt
Teilen Sie bitte den Klassenlehrkräften am ersten Krankheitstag per Email mit, dass Ihr Kind erkrankt bzw. verhindert ist. Benennen Sie auch den voraussichtlichen Zeitraum. Leiten Sie eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der entschuldigenden Gründe spätestens am 3. Tag nach Beendigung
Erdnussverbot
An unserer Schule legen wir großen Wert auf die Sicherheit und Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler. Aufgrund der Tatsache, dass Menschen mit einer schweren Erdnussallergie bereits durch kleinste Mengen – etwa durch Partikel in der Luft oder Rückstände auf Oberflächen