1. Teilen Sie bitte den Klassenlehrkräften am ersten Krankheitstag per Email mit, dass Ihr Kind erkrankt bzw. verhindert ist. Benennen Sie auch den voraussichtlichen Zeitraum.
  2. Leiten Sie eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der entschuldigenden Gründe spätestens am 3. Tag nach Beendigung der Erkrankung an die Klassenleitung weiter. Hier sollten Sie die Vorlagen im Lernplaner benutzen.

Die schriftliche Entschuldigung muss auch nach telefonischer Krankmeldung vorgelegt werden!

Es reicht eine schriftliche und handschriftlich unterschriebene Entschuldigung der Eltern oder / Erziehungsberechtigten aus, solange nicht im Einzelfall seitens der Klassenkonferenz eine Attestpflicht ausgesprochen worden ist. Diese Attestpflicht wird durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Klassenkonferenz beim Schulleiter beantragt und unter Abwägung aller Aspekte durch den Schulleiter ausgesprochen. Sie gilt, soweit nicht vorher aufgehoben, bis zum Ende des laufenden Schuljahres, in dem die Attestpflicht ausgesprochen wurde.  

 


rechtlicher Hinweis:

  • Hessisches Schulgesetz §67(1): „Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen.(…)
  • Hessisches Schulgesetzt §181(1): „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. als Schulpflichtiger oder Schulpflichtige nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Pflichten nach §§60,61Abs1,§63 Abs. 1-3 oder §64 Abs.1 verletzt,
    2. die Pflicht, die Schulpflichtigen zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an Unterrichtsveranstaltungen anzuhalten und sie bei der zuständigen Schule an- und abzumelden oder zur Schulanmeldung vorzustellen (§67 Abs.1) verletzt“.
Ihr Kind ist erkrankt

Anstehende Veranstaltungen

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie der Verwendung und der Datenschutzerklärung zu.

Datenschutzerklärung