Ihr Kind soll wegen gesundheitlichen Gründen vom Sportunterricht befreit werden:

Eine teilweise oder gänzliche Freistellung vom Schulsport kann nur aus gesundheitlichen Gründen bei Vorlage eines ärztlichen Attests und auf Antrag der Eltern erfolgen.

  1. bis zu vier Wochen: Stellen Sie einen Antrag an die Sportlehrkraft; Klassenleitung und Sportlehrkraft entscheiden.
  2. vier Wochen bis zu drei Monate: Stellen Sie einen Antrag an die Schulleitung; der Schulleiter entscheidet.
  3. mehr als drei Monate: Hier bedarf es zusätzlich zum Antrag nach b. auch eines amtsärztlichen Attests.

Während der Freistellung nimmt Ihr Kind an einem anderen Unterricht teil oder arbeitet in der Lernzeit. Eine Freistellung vom Schulsport ist keine Befreiung von der Pflicht die Schule zu besuchen!

Ihr Kind kann gesundheitlich nicht am Sportunterricht teilnehmen

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