Der Schulelternbeirat (SEB) unseren Gymnasiums ist ein Gremium, das die Interessen der Elternschaft des Gymnasiums vertritt. Er dient als Bindeglied zwischen Eltern, Schulleitung und dem Lehrerteam. Der SEB hat das Ziel, die Eltern an der Schulentwicklung zu beteiligen, den Austausch zwischen Eltern und Schule zu fördern sowie die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule zu stärken. 

Die rechtliche Grundlage für den Schulelternbeirat in Hessen bildet das Hessische Gesetz über die Schulen (Hessisches Schulgesetz – HSchG). Hierin werden die Rechte und Pflichten der Elternvertretungen sowie die Organisation und Funktionsweise der Elternbeiräte geregelt.

Der SEB wird in der Regel durch die Eltern der Schülerinnen und Schüler gewählt. Die Wahl erfolgt in einer Schulversammlung oder schriftlich. Die Amtszeit des SEB ist in der Regel auf zwei Jahre festgelegt. Die Größe des SEB kann je nach Größe und Schülerzahl der Schule variieren. In der Regel sind es mehrere Mitglieder, die einen Vorstand wählen. Wahlberechtigt sind alle Eltern oder Erziehungsberechtigten, deren Kinder die Schule besuchen. Eltern können sich um einen Sitz im SEB bewerben, meist durch Nominierung oder persönliche Erklärung.

Der SEB spielt eine wichtige Rolle im schulischen Leben und ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Schulleitung in Fragen, die die Elternschaft betreffen. Er ist somit essenziell für die Unterstützung der schulischen Gemeinschaft und für die Mitgestaltung des schulischen Alltags.

Vorsitzende des Schulelternbeirates im Jahr 2024/2025 ist:

Frau Somaiyeh Ali-Jali und Ute Cengiz (seb.neues.gymnasium.frankfurt@gmx.de)

Schulelternbeirat (SEB)

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