Hat Ihr Kind in der Schule oder auf dem Weg zur oder von der Schule einen Unfall, tritt die „gesetzliche Unfall­versicherung“ für die Behandlungs- und Folgekosten ein. Dazu muss die Schule für den Unfall eine Dokumentation und Meldung erstellen. Bitte informieren die Eltern / Erziehungsberechtigten die Schule über das Sekretariat, dass Unfall stattgefunden hat und gehen zur Versorgung und Behandlung zu einem Durchgangsarzt (z. B. Krankenhaus, etc.); dort sollte unbedingt angegeben werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Sie finden hier weitere Informationen zum gesetzlichen Unfallschutz.
 
Im Fall von Bagatelle-Verletzungen, wie zum Beispiel oberflächliche Kratzer, kleine Schnittwunden, etc. tragen die Lehrkräfte bei Kenntnisnahme diese Verletzungen im Verbandbuch / Meldeblock ein und informieren die Eltern / Erziehungsberechtigten. Im Sinne der Versicherung der gesetzlichen Unfallversicherung gilt bei einer solchen Eintragung eine Absicherung von einem halben Jahr, in dieser Zeit kann bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes auf Grund der dokumentierten Verletzung der Versicherungsschutz durch Aufsuchen eines Durchgangsarztes weiter in Anspruch genommen werden.
Schulunfall / Wegeunfall zur Schule

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