Ihr Kind soll aus vorhersehbaren Gründen (z.B. wichtiger Arztbesuch, Beerdigung oder Familienfeier) vom Unterricht beurlaubt werden:
- bei 1 Stunde bis zu 2 Tagen: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung an die Klassenleitung; die Klassenleitung entscheidet.
- bei mehr als 2 Tagen: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung; der Schulleiter entscheidet.
- Beurlaubung in Verbindung mit Ferien: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Ferien an die Schulleitung; der Schulleiter entscheidet.
Ein Fehlen wegen vorhersehbarer Gründe kann nicht nachträglich entschuldigt werden!
Verwenden Sie zur Antragstellung bitte nur folgendes Formular: Formular Antrag Beurlaubung
rechtlicher Hinweis:
- Hessisches Schulgesetz §67(1): „Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen.(…)“
- Hessisches Schulgesetzt §181(1): „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- als Schulpflichtiger oder Schulpflichtige nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Pflichten nach §§60,61Abs1,§63 Abs. 1-3 oder §64 Abs.1 verletzt,
- die Pflicht, die Schulpflichtigen zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an Unterrichtsveranstaltungen anzuhalten und sie bei der zuständigen Schule an- und abzumelden oder zur Schulanmeldung vorzustellen (§67 Abs.1) verletzt“.
Ihr Kind soll aus vorhersehbaren Gründen vom Unterricht befreit werden: