Ihr Kind soll aus vorhersehbaren Gründen (z.B. wichtiger Arztbesuch, Beerdigung oder Familienfeier) vom Unterricht beurlaubt werden:

  1. bei 1 Stunde bis zu 2 Tagen: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung an die Klassenleitung; die Klassenleitung entscheidet.
  2. bei mehr als 2 Tagen: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung; der Schulleiter entscheidet.
  3. Beurlaubung in Verbindung mit Ferien: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Ferien an die Schulleitung; der Schulleiter entscheidet.

Ein Fehlen wegen vorhersehbarer Gründe kann nicht nachträglich entschuldigt werden!

Verwenden Sie zur Antragstellung bitte nur folgendes Formular: Formular Antrag Beurlaubung

 


rechtlicher Hinweis:

  • Hessisches Schulgesetz §67(1): „Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen.(…)
  • Hessisches Schulgesetzt §181(1): „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. als Schulpflichtiger oder Schulpflichtige nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Pflichten nach §§60,61Abs1,§63 Abs. 1-3 oder §64 Abs.1 verletzt,
    2. die Pflicht, die Schulpflichtigen zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an Unterrichtsveranstaltungen anzuhalten und sie bei der zuständigen Schule an- und abzumelden oder zur Schulanmeldung vorzustellen (§67 Abs.1) verletzt“.
Ihr Kind soll aus vorhersehbaren Gründen vom Unterricht befreit werden:

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